Achtung Dieselfahrer!
Was Sie über die neuen Grenzwerte, Partikelminderungsstufen, Plaketten, Fahrverbote, Steuern und Nachrüstung wissen sollten.
Bei Feinstaubalarm müssen Diesel-Autos mit hohem Rußausstoß bald mit Fahrverboten rechnen. Fahrzeuge, deren Abgaswerte nicht die Norm Euro 2 erfüllen, dürfen dann nicht mehr fahren. Aber Diesel mit Partikelfilter sollen von Fahrverboten ausgenommen werden. Die Fahrverbote sollen helfen, das Feinstaubproblem in den Griff zu bekommen, denn Feinstaub wird für schwere Atemwegserkrankungen und Krebs verantwortlich gemacht.
City-Fahrverbote und Plaketten:
Fahrzeuge, die mit einem Rußpartikelfilter ausgerüstet sind, werden mit einer Plakette gekennzeichnet. Nur mit einem umweltfreundlich ausgerüsteten Fahrzeug bleiben Sie bei City-Fahrverboten mobil. Ausgabestellen für die Plaketten sind die Kfz.-Zulassungsstellen, die Technischen Überwachungsvereine und die bundesweit 30.000 zur Abgasuntersuchung zugelassenen Werkstätten - wie auch Kfz.-Meisterbetrieb Wolfgang Wendt.
Thema Steuern. Die gute Nachricht:
Die Umweltminister haben sich auf eine Steuerförderung für die Nachrüstung von Diesel-Partikelfiltern festgelegt. Rückwirkend ab 1. Januar 2006 und bis 31.12.2009 gibt es eine einmalige Steuerförderung von 330,- Euro.
Thema Steuern. Die schlechte Nachricht:
Eine zusätzliche Strafsteuer sollen diejenigen zahlen, die nicht nachrüsten. Für 2007 bis 2010 werden 1,20 Euro / 100ccm Hubraum fällig.
Bei uns können Dieselfahrzeuge mit einem wartungsfreien Dieselrußpartikelfilter nachgerüstet werden!
Es lohnt in jedem Falle, wenn Sie sich nach einer Nachrüstung mit Dieselpartikelfiltern erkundigen. Wir beraten Sie gern und fachkundig!
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt:
- Neue Schadstoffregeln und Steuern - bereiten Sie sich rechtzeitig vor
Am 1. März 2007 tritt die "Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" in Kraft. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie sich auf neue Schadstoffregeln und Steuern einstellen müssen.
- Fahrverbote in Umweltzonen
Bald werden neue Verkehrsschilder in den Städten anzeigen, wo mit welcher Schadstoffstufe gefahren werden darf. Die neuen Schilder und die Plaketten an der Windschutzscheibe regeln, welches Fahrzeug in welchen Umweltzonen fahren darf. Die Städte und Kommunen entscheiden über die Umweltzonen. Fahrverbote können zeitlich begrenzt oder durchgehend ausgesprochen werden. Verstöße gegen Fahrverbote, werden mit Bußgeldern und Punkten geahndet.
- Euro 330,- steuerliche Förderung holen statt Strafsteuern zahlen!
Fahrzeughalter von Dieseln ohne Rußpartikelfilter, die vor dem 31. Dezember 2006 zugelassen wurden, werden steuerlich zusätzlich belastet. Das steuerlich geförderte Nachrüsten von Abgasfiltern hingegen ist gut für die Umwelt und auch gut für den Geldbeutel, denn ab 2007 zahlen Sie für nicht nachgerüstete Dieselfahrzeuge eine zusätzliche Kfz.-Steuer von 1,20 Euro je 100 ccm Hubraum.
- Die neue Kennzeichnungsverordnung
Fahrzeuge, die mit einem Rußpartikelfilter ausgerüstet sind, werden mit einer Plakette an der Frontscheibe gekennzeichnet. Auf der Plakette stehen das Kennzeichen des Fahrzeugs und die Partikelminderungsstufe. Es gibt 4 Stufen für nachgerüstete Fahrzeuge und 1 Stufe für Neuwagen mit Partikelfilter ab Werk. Nachgerüstete Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 erhalten eine rote, der Gruppe 3 eine gelbe und der Gruppe 4 eine grüne Plakette. Kraftfahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 erhalten keine Plakette.
- Wie schadstoffarm ist Ihr Fahrzeug?
Diese Angabe finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren. Die letzten beiden Ziffern der Emissions-Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren geben darüber Auskunft, zu welcher Schadstoffgruppe das Fahrzeug gehört.
Das bedeuten die Endziffern der Emissions-Schlüsselnummer:
| Schadstoffgruppe 1 Keine Plakette |
Benzinmotor 0-13, 15, 17, 77, 88, 98 |
Dieselmotor 0-24, 34, 40, 77, 88, 98 |
| Schadstoffgruppe 2: Rote Plakette |
Benzinmotor | Dieselmotor 25-29, 35, 41, 71 |
| Schadstoffgruppe 3: Gelbe Plakette |
Benzinmotor | Dieselmotor 0, 31, 36, 37, 42, 44-52, 72 |
| Schadstoffgruppe 4: Grüne Plakette |
Benzinmotor 14, 18-70, 71-75 |
Dieselmotor 32, 33, 38, 39, 43, 53-70, 73-75 |
- Nachrüsten
Besitzer von Dieselfahrzeugen können mit der Nachrüstung eines Partikelfilters in eine bessere Schadstoffgruppe eingestuft werden. Wir übernehmen den professionellen Einbau und die fachgerechte Abgasprüfung.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gern über die passende Nachrüstung für Ihr Fahrzeug.